ICE entgleist nach Fahrt in Fensterflügel

Zu einem Eisenbahnbetriebsunfall kam es auf der Büroeisenbahn. Ein ICE, der vom Ostbahnhof in Richtung Domblick unterwegs war, fuhr in ein quer über die Gleise geöffnetes Fenster und entgleiste. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.

Bisher unklar ist, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Nach geltendem Regelwerk sind Fahrten bei geöffnetem Fenster verboten. Weiterhin ist unklar, weshalb der Lokführer nicht rechtzeitig bremsen konnte, der ICE war nach der Ausfahrt aus dem Ostbahnhof noch relativ langsam.

Da die Büroeisenbahnaufsicht Rheinland-Pfalz die Aufgaben der Eisenbahnaufsicht an das Eisenbahn-Zentralamt Keltenhain (EZA) übertragen hat, übernimmt dieses die Unfalluntersuchung. In einer ersten Stellungnahme wollte sich das EZA nicht über mögliche Ursachen äußern. Allerdings sprach es unmittelbar eine Sicherheitsempfehlung aus: die Fenster sollten signalabhängig werden, um Fahrten auf Hauptsignal in derart blockierte Fahrwege zu vermeiden. Das ICE sei auf Hauptsignal aus dem Bahnhof ausgefahren.

 

EZA übernimmt Aufgaben der Büroeisenbahnaufsicht Rheinland-Pfalz

Gemäß eines Verwaltungsabkommens mit dem Eisenbahn-Zentralamt (EZA) wurde die Ausführung bestimmter Aufgaben des Ministeriums aus dem Bereich der Büroeisenbahnaufsicht Rheinland-Pfalz (BEA) dem EZA, Keltenhain, übertragen. Das EZA wird dabei im Namen des MWVLW tätig. 

Folgende Aufgaben wurden übertragen:

  • Erlaubnis der erstmaligen Aufnahme des Betriebs einer Eisenbahn nach vorheriger Abnahme
  • Eisenbahntechnische Prüfung von Planunterlagen insbesondere im Zuge von Planfeststellungen bzw. -genehmigungen bei neuen Gleisanlagen oder größeren baulichen Veränderungen und deren Abnahmen
  • Bestätigung des Eisenbahnbetriebsleiters
  • Durchführung der turnusgemäßen örtlichen aufsichtsrechtlichen Prüfungen der Bahnanlagen und maschinellen Einrichtungen hinsichtlich der Betriebssicherheit sowie Prüfung der vom Betreiber vorzuhaltenden Unterlagen. Diese Prüfungen finden im Regelfall alle 4 Jahre statt.
  • Genehmigung von Ausnahmen bei Abweichungen von Verordnungen und eingeführten Regelwerken
  • Untersuchung von Unfällen im Bahnbetrieb

Die Vereinbarung entspricht im Wesentlichen dem Verwaltungsabkommen, das dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Ausführung bestimmter Aufgaben des Ministeriums aus dem Bereich der Landeseisenbahnaufsicht dem EBA (LEA EBA), Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, überträgt.

 

Presserat Keltenberg

Der Presserat Keltenberg ist eine öffentlich-rechtliche Institut des Landkreises Belenus-Keltenhain. Er beobachtet die nationale und internationale Presse und veröffentlich Auffälligkeiten.