Das Eisenbahn-Zentralamt stellte bei einer regulären Informationsbetrachtung einer Bahn außerhalb des Zuständigkeitsbereichs sicherheitskritische Mängel fest: Die Verlegung der Gleise ist unzulässig und mit nicht akzeptablen Risiken verbunden. Als Risiko mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit wird der Absturz von Fahrzeugen eingestuft. Selbst unter Berücksichtigung des Aspekts der vorläufigen und probeweisen Inbetriebnahme der Strecke ist die Sicherheit für den Weiterbetrieb nicht gegeben.
Das EZA erklärt ausdrücklich seine fehlende Zuständigkeit. Das EZA spricht deshalb eine “dringliche, freundschaftliche Warnung” aus und empfiehlt eine Streckensperrung bis zur Herstellung wirksamer Absturzsicherungen. Im Verantwortungsbereich des EZA wäre eine umgehende vollziehende Verfügung zur sofortigen Einstellung des Betriebs erlassen worden.
Das EZA erklärt sich dankbar, dass der verantwortliche Betreiber der Warnung des EZA zeitnah nachkommen will (https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=1161472&sb1=zentralamt#aw99).