EZA übernimmt Aufgaben der Büroeisenbahnaufsicht Rheinland-Pfalz

Gemäß eines Verwaltungsabkommens mit dem Eisenbahn-Zentralamt (EZA) wurde die Ausführung bestimmter Aufgaben des Ministeriums aus dem Bereich der Büroeisenbahnaufsicht Rheinland-Pfalz (BEA) dem EZA, Keltenhain, übertragen. Das EZA wird dabei im Namen des MWVLW tätig. 

Folgende Aufgaben wurden übertragen:

  • Erlaubnis der erstmaligen Aufnahme des Betriebs einer Eisenbahn nach vorheriger Abnahme
  • Eisenbahntechnische Prüfung von Planunterlagen insbesondere im Zuge von Planfeststellungen bzw. -genehmigungen bei neuen Gleisanlagen oder größeren baulichen Veränderungen und deren Abnahmen
  • Bestätigung des Eisenbahnbetriebsleiters
  • Durchführung der turnusgemäßen örtlichen aufsichtsrechtlichen Prüfungen der Bahnanlagen und maschinellen Einrichtungen hinsichtlich der Betriebssicherheit sowie Prüfung der vom Betreiber vorzuhaltenden Unterlagen. Diese Prüfungen finden im Regelfall alle 4 Jahre statt.
  • Genehmigung von Ausnahmen bei Abweichungen von Verordnungen und eingeführten Regelwerken
  • Untersuchung von Unfällen im Bahnbetrieb

Die Vereinbarung entspricht im Wesentlichen dem Verwaltungsabkommen, das dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Ausführung bestimmter Aufgaben des Ministeriums aus dem Bereich der Landeseisenbahnaufsicht dem EBA (LEA EBA), Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, überträgt.

 

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