EZA: Planfeststellung Bf. Ensingen

Das Referat 17 untersützt derzeit die Bundesbahndirektion Saarbrücken, Bundesbahnneubauamt Kaiserlautern 3 bei der Planfeststellung des Bf. Ensingen und zugehöriger Kreisschlussstrecke. Der Bahnhof und die Kreisschlussstrecke werden nach Angaben des Neubauamt Kaiserlslautern 3 als “Versuchsaufbau zur örtlichen Schulung sämtlicher Dienstzweige in der Handhabung digital betriebener Eisenbahnanlagen” errichtet.

Das EZA hat hierzu folgende Feststellungen getroffen:

EZA: Erhöhter Verschleiß an Einstiegstüren zum Fahrradabteil

Das Eisenbahn-Zentralamt nimmt hiermit amtlich Stellung zu Diskussionen über erhöhten Verschleiß an Fahrzeugen mit Fahrradbeförderung. Von mehreren Aufgabenträgern wurde wiederholt erhöhter Verschleiß und Beschädigungen am Außenbereich des Fahrzeugs in Frage gestellt und Nachträge von EVU diesbezüglich abgelehnt.

Das EZA nimmt ausdrücklich nicht Stellung zur Bewertung der Berechtigung von Nachträgen in Verkehrsverträgen. Die Bewertung muss in Abhängigkeit der konkreten Vertragsgestaltung erfolgen und liegt nicht in der Kompetenz des EZA.

Das EZA stellt jedoch fest, dass an Fahrzeugaußentüren mit Zugang zu Fahrradabteilen tatsächlich ein erhöhter Verschleiß und Beschädigungen auftreten. Bei einer Bereisung des Streckennetzes der Usedomer Bäderbahn UBB konnte eine exemplarische Dokumentation erstellt werden:

 

Außentüre am Fahrzeug 9580 0 946 611-0, Typ GTW des Herstellers Stadler, im Einsatz des Fahrzeughalters UBB mit deutlich erkennbaren Schäden an der Türe mit Zugang zum Fahrradabteil.

Außentüre am Fahrzeug 9580 0 946 111-1 des Fahrzeughalters UBB ohne Zugang zum Fahrzeugabteil. Erkennbar sind keine Beschädigungen unterhalb und an der Türe vorhanden.

EZA erteilt dem Hessischen Rundfunk eine Rüge

Das Eisenbahn-Zentralamt Keltenhain (EZA) erteilt dem Hessischen Rundfunk (HR) eine Rüge wegen Zurschaustellung von grober eisenbahntechnischer Ahnungslosigkeit in der Öffentlichkeit. Hintergrund ist ein Bericht der Hessenschau, in dem das ehemalige Bahnbetriebswerk als “Bahnstellwerk in Dillenburg” bezeichnet wird.

Der Präsident und in dieser Funktion auch Sprecher des EZA, Dr. Reto Rüti, findet scharfe Worte: “gerade ein öffentlich-rechtliches Medium sollte durch ein Mindestmaß an Recherche keine derart irreführenden Begrifflichkeiten verwenden.” Zumal, so Rüthi weiter, der einleitende Text unter dem Video den Begriff “Bahnbetriebswerk” korrekt verwendet. Dies erwecke zusätzlich den Eindruck, dass “zur  Ahnungslosigkeit möglicherweise Nachlässigkeit hinzukommt”. Die Bewertung journalistischer Arbeiten liege jedoch nicht in der Kompetenz des EZA.

Außerhalb des Protokolls scherzte Rüthi, dass in einem Lokschuppen eines Bahnbetriebswerks Lokomotiven abgestellt werden, somit die Einheit aus Lokschuppen und Drehscheibe im Wortsinn durchaus etwas von einem “Bahnstellwerk” hätten. Mit ernsten Blick fügte er jedoch hinzu: ein Stellwerk ist ein definierter Begriff im Eisenbahnwesen, der nichts mit dem Stellen von Lokomotiven zu tun habe – weshalb der Fehler grob irreführend sein könne.

 

Screenshot des HR zum Video "Das Bahnstellwerk in Dillenburg"
Einbindung eines Videos der Hessenschau auf der Internetseite des Hessischen Rundfunks (06.10.2020)
https://www.hessenschau.de/tv-sendung/das-bahnstellwerk-in-dillenburg-seit-40-jahren-industrieruine,video-133904.html

Empfehlung des EZA nach sicherheitsrelevanter Feststellung auf Bahn außerhalb des Zuständigkeitsbereichs

Das Eisenbahn-Zentralamt stellte bei einer regulären Informationsbetrachtung einer Bahn außerhalb des Zuständigkeitsbereichs sicherheitskritische Mängel fest: Die Verlegung der Gleise ist unzulässig und mit nicht akzeptablen Risiken verbunden. Als Risiko mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit wird der Absturz von Fahrzeugen eingestuft. Selbst unter Berücksichtigung des Aspekts der vorläufigen und probeweisen Inbetriebnahme der Strecke ist die Sicherheit für den Weiterbetrieb nicht gegeben.

Die sicherheitskritische Gleisverlegung ist zum Zeitpunkt 0:45 deutlich zu erkennen.

Das EZA erklärt ausdrücklich seine fehlende Zuständigkeit. Das EZA spricht deshalb eine “dringliche, freundschaftliche Warnung” aus und empfiehlt eine Streckensperrung bis zur Herstellung wirksamer Absturzsicherungen. Im Verantwortungsbereich des EZA wäre eine umgehende vollziehende Verfügung zur sofortigen Einstellung des Betriebs erlassen worden.

Das EZA erklärt sich dankbar, dass der verantwortliche Betreiber der Warnung des EZA zeitnah nachkommen will (https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=1161472&sb1=zentralamt#aw99).