Empfehlung des EZA nach sicherheitsrelevanter Feststellung auf Bahn außerhalb des Zuständigkeitsbereichs

Das Eisenbahn-Zentralamt stellte bei einer regulären Informationsbetrachtung einer Bahn außerhalb des Zuständigkeitsbereichs sicherheitskritische Mängel fest: Die Verlegung der Gleise ist unzulässig und mit nicht akzeptablen Risiken verbunden. Als Risiko mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit wird der Absturz von Fahrzeugen eingestuft. Selbst unter Berücksichtigung des Aspekts der vorläufigen und probeweisen Inbetriebnahme der Strecke ist die Sicherheit für den Weiterbetrieb nicht gegeben.

Die sicherheitskritische Gleisverlegung ist zum Zeitpunkt 0:45 deutlich zu erkennen.

Das EZA erklärt ausdrücklich seine fehlende Zuständigkeit. Das EZA spricht deshalb eine “dringliche, freundschaftliche Warnung” aus und empfiehlt eine Streckensperrung bis zur Herstellung wirksamer Absturzsicherungen. Im Verantwortungsbereich des EZA wäre eine umgehende vollziehende Verfügung zur sofortigen Einstellung des Betriebs erlassen worden.

Das EZA erklärt sich dankbar, dass der verantwortliche Betreiber der Warnung des EZA zeitnah nachkommen will (https://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=1161472&sb1=zentralamt#aw99).

Flankenfahrt in Keltenhain

Epoche IV

Zu einer Flankenfahrt kam es am Donnerstag im Bahnhof Keltenhain. Die als Lz 86502 fahrende 218 452 stieß auf Weiche 403 mit der rangierenden V200 035 zusammen und kippte um. Der Triebfahrzeugführer der 218 wurde leicht verletzt. Es entstand leichter Sachschaden.

Die Lz 86502 war nach ersten Ermittlungen auf Hauptsignal mit Streckengeschwindigkeit unterwegs. Der Triebfahrzeugführer leitete eine Schnellbremsung ein, konnte die Kollision aber nicht vermeiden. Die V 200 035 setzte sich nach Aussagen des Triebfahrzeugführers unbeabsichtigt in Bewegung. Die Signalabhängigkeit der Weiche 402 ist derzeit wegen einer Antriebsstörung aufgehoben, somit erfolgte die Fahrstraße ohne Flankenschutz. Gem. entsprechender betrieblicher Anweisung ist das Abstellen von Fahrzeugen im Bereich der Weichen 403-402-401-400 untersagt. 

Das Zusammenspiel der aufgehobenen Signalabhängigkeit mit dem zweifachen Fehlverhalten des Triebfahrzeugführers der V200 035 steht als Unglücksursache fest. Das Eisenbahn-Zentralamt Keltenhain hat die umgehende Wiederherstellung der Signalabhängigkeit der Weiche 402 angeordnet.

Blick auf die Unglücksstelle aus Sicht des Bahnsteigs
Blick auf die Unglücksstelle in Richtung Bahnsteig
Draufsicht auf die Unglücksstelle und den Bf. Keltenhain. Zu sehen ist die Rechtslage der Weiche 402, die den Flankenschutz hätte gewährleisten müssen.

20.02.2020

Lagemeldung Corona-Virus 200314

Das Eisenbahn-Zentralamt hat in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden in Deutschland, der Schweiz und Frankreich und dem Trinationalen Gesundheitsrat folgende Maßnahmen bezüglich des Eisenbahnverkehrs im Landkreis Belenus-Keltenberg erlassen. Einbrechender Personenverkehr in den Landkreis ist grundsätzlich unerwünscht. Die Einreise ist nur nach medizinischer Untersuchung gestattet. Im Eisenbahnverkehr sind die EVU verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen. 

Fernverkehr

  • Fernzüge Deutschland-Schweiz halten nicht in Keltenhain und Col d’Argent. Sofern dispositiv möglich, werden die Züge über die Rheintalbahn umgeleitet
  • Fernzüge Deutschland/Deutschland via Basel halten in Keltenhain. Der Halt ist nur an den Gleisen 2 und 3 zugelassen um aussteigende Fahrgäste gebündelt in den Untersuchungsbereichs des Bahnhofs zu leiten. Verfahren gem. besonderer Anweisung.
  • Fernzüge Karlsruhe-Frankreich verkehren nicht auf der Keltenbergbahn. Die zuständigen Stellen entscheiden über den Laufweg ab/bis Neuenburg bzw. Mulhouse.
  • Fernzüge ab/nach Keltenhain und Höllenbronn entfallen 
  • Fernzüge Freiburg-Frankreich entfallen zwischen Belfort bzw. Mulhouse und Freiburg 
  • Autoreisezüge von/nach Keltenhain entfallen.

Nahverkehr

  • Nahverkehr Offenburg/Freiburg-Basel wird via Rheintalbahn umgeleitet.
  • Nahverkehr aus Délemont/Porrentruy entfällt bzw. verkehrt bis Bonfol.
  • Nahverkehr aus Kruth/Thann – Mulhouse verkehrt nur bis Mulhouse (Sonntagsfahrplan)
  • Nahverkehr aus Höllenbronn – Belenus Centrum verkehrt täglich nach Sonntagsfahrplan
  • Nahverkehr aus Basel / Hochrhein / Wiesental endet in Basel Bad Bf.
  • Nahverkehr aus Zippenburg (Zippenburger Linie) verkehrt täglich nach Sonntagsfahrplan
  • Nahverkehr aus Kandern via Zippenburger Talhafen endet in Haltingen bzw. wird nach Weil/Rhein umgeleitet.
  • Es wird ein Pendelverkehr Zippenburger Talhafen – Keltenhain – Col D’Argent eingerichtet.

Versorgung und Corona-Einsatzverkehre

  • Der Versorgungszugs Zippenburg verkehrt planmäßig. Die Personenbeförderung entfällt. 
  • Es verkehrt ein zusätzlicher Versorgungszug ohne Personenbeförderung Zippenburger Talhafen – Keltenhain – Belenus Centrum – Höllenbronn

Sollten Priorisierungsentscheidungen zur Aufrechterhaltung bzw. Abwicklung des Bahnbetrieb erforderlich sein, gelten folgende Prioritäten:

  1. Corona Einsatzzug
  2. Güterverkehr: Versorgungszüge
  3. Güterverkehr: übrige Züge
  4. Personenverkehr 

Der Kreis Belenus Centrum-Keltenhain ist zentrale Corona-Behandlungsstelle für die Kantone Basel Landschaft und Basel Stadt, für das Départment Mulhouse und den Landkreis Lörrach. Hierfür ist das Kreiskrankenhaus Zippenburger Talhafen gerüstet und mit zusätzlichen Lazarettzelten ausgestatet worden. Der Transport der infizierten Patienten erfolgt mit einem zweimal täglich verkehrenden Corona-Einsatzzug unten besonderen betrieblichen Bedingungen von den Test- und Erstaufnahmestellen in Schopfheim, Lörrach (ARZ-Terminal), Basel, Muttenz, St. Louis und Mulhouse.

Weitere Informationen zum Corona-Einsatzzug:

 

 

14.03.2020